Erziehungsberatung
Erziehungsberatung Köniz - zur Webseite
Wer kann uns beanspruchen?
Eltern, Kinder und Jugendliche, Lehrkräfte an Kindergärten und Schulen, pädagogische Institutionen und Behörden können unsere Dienstleistungen beanspruchen. Die Beratungsstelle steht allen Bevölkerungskreisen für Fragen offen, die sich auf Kinder und Jugendliche beziehen.
Krisenintervention
Bestehen in einer Familie, in einer Schulklasse oder in einem Schulhaus akute Krisensituationen (z.B. Mobbing, Misshandlung, sexueller Missbrauch, schwere akute Familienkrise), können Sie mit der zuständigen Regionalstelle Kontakt aufnehmen. Das Team wird sich bemühen, rasch Unterstützungsmöglichkeiten zu finden oder Sie an entsprechende Fachstellen weiterzuleiten.
Wie melden Sie sich an?
Eltern oder gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter von Kindern und Jugendlichen können sich telefonisch oder schriftlich anmelden. Kinder und Jugendliche dürfen sich auch selber anmelden. Lehrkräfte für Kindergarten und Lehrkräfte, andere Erziehungs- und Fachpersonen sowie Behörden melden die Kinder und Jugendlichen schriftlich an (Formulare können bei der zuständigen Regionalstelle bezogen werden). Voraussetzung für die Anmeldung ist das Einverständnis der Eltern oder der Jugendlichen.
Psychotherapie
Ob eine Therapie möglich/nötig ist und welche Form gewählt werden muss, entscheidet die Psychologin/der Psychologe (in Absprache mit den Beteiligten) aufgrund der Beurteilung der Situation sowie der vorhandenen Kapazität. Es werden Individual- und Systemtherapien (Familientherapien) durchgeführt. Unsere Kapazitäten reichen aber nicht aus, um allen Bedürfnissen gerecht zu werden. Deshalb leiten wir auch Kinder bzw. Familien gezielt weiter.
Was sind Sprechstunden?
Die Erziehungsberatungsstellen bieten Sprechstunden an. Diese bieten Ihnen die Möglichkeit, nach relativ kurzer Wartezeit Ihr Anliegen während 30 - 60 Minuten darzubringen und sich beraten zu lassen, in der Regel persönlich, in Ausnahmefällen auch telefonisch. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Regionalstelle über die Möglichkeiten und Bedingungen.
Gruppenpsychotherapie
Auf einzelnen Regionalstellen werden Kinder und Jugendliche auch in Gruppen behandelt. Die Gruppen werden in verschiedenen Themenbereichen angeboten, zum Beispiel Kinder und Jugendliche in Trennungs- und Scheidungssituationen, Kinder und Jugendliche von alkoholabhängigen Elten, sozial unsichere Kinder, aggressive Kinder und Jugendliche etc.
Wer kann uns beanspruchen?
Eltern, Kinder und Jugendliche, Lehrkräfte an Kindergärten und Schulen, pädagogische Institutionen und Behörden können unsere Dienstleistungen beanspruchen. Die Beratungsstelle steht allen Bevölkerungskreisen für Fragen offen, die sich auf Kinder und Jugendliche beziehen.
Krisenintervention
Bestehen in einer Familie, in einer Schulklasse oder in einem Schulhaus akute Krisensituationen (z.B. Mobbing, Misshandlung, sexueller Missbrauch, schwere akute Familienkrise), können Sie mit der zuständigen Regionalstelle Kontakt aufnehmen. Das Team wird sich bemühen, rasch Unterstützungsmöglichkeiten zu finden oder Sie an entsprechende Fachstellen weiterzuleiten.
Wie melden Sie sich an?
Eltern oder gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter von Kindern und Jugendlichen können sich telefonisch oder schriftlich anmelden. Kinder und Jugendliche dürfen sich auch selber anmelden. Lehrkräfte für Kindergarten und Lehrkräfte, andere Erziehungs- und Fachpersonen sowie Behörden melden die Kinder und Jugendlichen schriftlich an (Formulare können bei der zuständigen Regionalstelle bezogen werden). Voraussetzung für die Anmeldung ist das Einverständnis der Eltern oder der Jugendlichen.
Psychotherapie
Ob eine Therapie möglich/nötig ist und welche Form gewählt werden muss, entscheidet die Psychologin/der Psychologe (in Absprache mit den Beteiligten) aufgrund der Beurteilung der Situation sowie der vorhandenen Kapazität. Es werden Individual- und Systemtherapien (Familientherapien) durchgeführt. Unsere Kapazitäten reichen aber nicht aus, um allen Bedürfnissen gerecht zu werden. Deshalb leiten wir auch Kinder bzw. Familien gezielt weiter.
Was sind Sprechstunden?
Die Erziehungsberatungsstellen bieten Sprechstunden an. Diese bieten Ihnen die Möglichkeit, nach relativ kurzer Wartezeit Ihr Anliegen während 30 - 60 Minuten darzubringen und sich beraten zu lassen, in der Regel persönlich, in Ausnahmefällen auch telefonisch. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Regionalstelle über die Möglichkeiten und Bedingungen.
Gruppenpsychotherapie
Auf einzelnen Regionalstellen werden Kinder und Jugendliche auch in Gruppen behandelt. Die Gruppen werden in verschiedenen Themenbereichen angeboten, zum Beispiel Kinder und Jugendliche in Trennungs- und Scheidungssituationen, Kinder und Jugendliche von alkoholabhängigen Elten, sozial unsichere Kinder, aggressive Kinder und Jugendliche etc.